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Daten und Beweise

Welche Daten Sie vom Unfallgegner brauchen

Stand 07.09.2026

Vier Angaben tragen den ganzen Fall: Name und Anschrift des Fahrers, das Kennzeichen, die Haftpflichtversicherung und die Versicherungsscheinnummer. Fotografieren Sie Führerschein und Zulassungsbescheinigung, das geht schneller als abschreiben und dokumentiert zugleich, dass die Angaben vom Gegner stammen. Fehlt die Versicherung, lässt sie sich später über das Kennzeichen ermitteln.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Sie unbedingt brauchen
  2. Was zusätzlich hilft
  3. Wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind
  4. Wenn er die Angaben verweigert
  5. Der schnellere Weg

Was Sie unbedingt brauchen

Am Unfallort geht vieles durcheinander, deshalb hier zuerst die Angaben, ohne die es später Ärger gibt. Alles andere ist Zugabe.

AngabeWozu sie gebraucht wird
Name und Anschrift des FahrersEr haftet persönlich, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört
KennzeichenFührt zu Halter und Versicherung, auch wenn sonst nichts vorliegt
HaftpflichtversicherungSie reguliert den Schaden, an sie richtet sich die Forderung
VersicherungsscheinnummerBeschleunigt die Zuordnung erheblich

Alle vier stehen auf zwei Dokumenten: Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I, die Versicherung meist auf der grünen Karte oder im Fahrzeugschein-Umfeld.

Was zusätzlich hilft

Warum der Fahrer und nicht nur das Fahrzeug zählt

Haftbar sind Fahrer und Halter, und die Haftpflichtversicherung steht für beide ein. Wenn unklar bleibt, wer am Steuer saß, wird die Haftung mühsam. Deshalb gehört die Feststellung der Person zu den Angaben, die Sie nicht auslassen sollten.

Wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind

Bei Firmenwagen, Mietwagen, Leasingfahrzeugen und geliehenen Autos fallen Fahrer und Halter auseinander. Dann brauchen Sie beide: die Person am Steuer und den eingetragenen Halter, der auf der Zulassungsbescheinigung steht.

In diesen Fällen ist die Polizei besonders sinnvoll. Sie stellt fest, wer tatsächlich gefahren ist, und das ist genau der Punkt, an dem später gestritten wird. Mehr dazu in den Beiträgen zum Unfall mit dem Firmenwagen und zum Unfall mit Miet- oder Leasingfahrzeug, sobald sie verfügbar sind.

Wenn er die Angaben verweigert

Wegfahren ist eine Straftat, Schweigen nicht

Wer sich entfernt, ohne die Feststellung von Person, Fahrzeug und Beteiligung zu ermöglichen, begeht nach Paragraf 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bleibt er da und schweigt, ist das keine Straftat, macht die Sache aber zum Fall für die Polizei.

  1. Kennzeichen sichern

    Sofort fotografieren, notfalls aufschreiben. Das ist die eine Angabe, die alles andere ersetzt.

  2. Polizei rufen

    Sie nimmt die Personalien auf. Das ist ihr Auftrag und dauert weniger lange als eine Diskussion am Straßenrand.

  3. Zeugen ansprechen

    Wer den Vorgang mitbekommen hat, kann später bestätigen, dass der Gegner sich verweigert hat.

  4. Eigene Dokumentation vervollständigen

    Fahrzeugtyp, Farbe, Aussehen des Fahrers, Uhrzeit, Ort. Alles, was die Zuordnung stützt.

Der schnellere Weg

Daten abzuschreiben dauert, ist fehleranfällig und funktioniert bei Regen schlecht. Ein verdrehter Buchstabe in der Versicherungsscheinnummer kostet später eine Woche.

Schneller geht es über einen Code, den der Unfallgegner mit seiner Kamera scannt. Er trägt seine Angaben selbst ein und bestätigt, danach hat jeder von Ihnen die Daten des anderen in seiner eigenen Akte, samt Zeitpunkt und Ort der Bestätigung. Er braucht dafür nichts zu installieren und kein Konto anzulegen. Will er auch das nicht, läuft der Ablauf ohne ihn weiter.

Daten austauschen statt abschreiben

Sie zeigen einen Code, der Unfallgegner scannt und bestätigt. Danach hat jeder von Ihnen die Angaben des anderen in der eigenen Akte, mit Zeitpunkt und Ort. Ohne Installation, ohne Konto.

Datenaustausch starten

Häufige Fragen

Muss mir der Unfallgegner seinen Ausweis zeigen?

Er muss die Feststellung seiner Person ermöglichen, das verlangt Paragraf 142 StGB. In der Praxis heißt das: Er muss seine Personalien angeben und auf Verlangen belegen. Verweigert er das oder fährt weg, rufen Sie die Polizei.

Darf ich seinen Führerschein fotografieren?

Zur Beweissicherung nach einem Unfall ist das üblich und in der Regel zulässig, weil Sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Anspruchsgegners haben. Widerspricht er ausdrücklich, notieren Sie die Angaben stattdessen schriftlich und ziehen Sie die Polizei hinzu.

Was ist, wenn er die Versicherung nicht weiß?

Das ist kein Problem. Mit Kennzeichen und Unfalldatum lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln, wer den Schaden reguliert. Wichtig ist deshalb vor allem, dass Kennzeichen und Personalien stimmen.

Brauche ich auch die Daten der Beifahrer?

Ja, sofern sie etwas gesehen haben. Beifahrer sind Zeugen, und sie sind später kaum noch zu ermitteln. Name und Telefonnummer genügen.

Reicht es, wenn ich mir nur das Kennzeichen merke?

Für den Notfall ja, es ist die wichtigste einzelne Angabe. Über das Kennzeichen kommen Sie an Halter und Versicherung. Es ersetzt aber nicht die Feststellung, wer tatsächlich gefahren ist, und die ist bei der Haftung entscheidend.

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Dieser Ratgeber gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.