Unfall mit Miet- oder Leasingfahrzeug
Das Fahrzeug gehört jemand anderem, und der bestimmt. Melden Sie den Unfall unverzüglich an Vermieter oder Leasinggeber, holen Sie in beiden Fällen die Polizei dazu und unterschreiben Sie nichts, was Reparatur, Werkstatt oder Schadenhöhe betrifft. Beim Mietwagen verlangen fast alle Verträge eine polizeiliche Aufnahme, sonst entfällt die Haftungsreduzierung.
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Was für beide gilt
Miet- und Leasingfahrzeuge haben eine Gemeinsamkeit, die alles bestimmt: Sie fahren, aber Sie besitzen nicht. Über Reparatur, Werkstatt und Abwicklung entscheidet der Eigentümer, und Ihre Aufgabe ist es, ihn in die Lage zu versetzen, das zu tun.
- Absichern und helfen
Wie bei jedem Unfall, daran ändert die Eigentumslage nichts.
- Polizei rufen
Bei Mietwagen praktisch immer vertraglich gefordert, bei Leasingfahrzeugen dringend zu empfehlen.
- Vollständig dokumentieren
Das Fahrzeug ist oft schnell weg. Was Sie nicht am Unfalltag festgehalten haben, bekommen Sie nicht mehr.
- Eigentümer informieren
Vermieter oder Leasinggeber, so schnell wie möglich. Die Nummer steht in den Unterlagen im Handschuhfach.
- Nichts zusagen
Keine Werkstatt, keine Reparaturfreigabe, keine Einigung über die Höhe.
Bei Mietwagen ist das Übergabeprotokoll entscheidend. Wer vor der Fahrt jede vorhandene Beschädigung fotografiert hat, kann später beweisen, was schon da war. Ohne diese Bilder steht bei der Rückgabe Aussage gegen Aussage, und der Vermieter hat die Rechnung.
Mietwagen: die Fallen im Vertrag
Die Haftungsreduzierung im Mietvertrag ist keine Versicherung, sondern eine vertragliche Zusage. Sie steht unter Bedingungen, und wer sie verletzt, verliert sie.
| Pflicht aus dem Mietvertrag | Folge bei Verstoß |
|---|---|
| Polizei hinzuziehen | Haftungsreduzierung entfällt häufig ganz |
| Unverzügliche Meldung an den Vermieter | Schadenersatzforderung, Verlust der Reduzierung |
| Keine Anerkennung von Ansprüchen | Regress durch den Vermieter |
| Fahrzeug nicht eigenmächtig reparieren lassen | Kosten bleiben bei Ihnen |
| Fahrer war nicht im Vertrag eingetragen | Voller Haftungsdurchgriff |
Lesen Sie die Bedingungen bereits bei der Anmietung, nicht erst am Unfallort. Sie stehen meist auf der Rückseite des Mietvertrags.
Leasing: der Leasinggeber ist Eigentümer
Beim Leasing gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft. Ihr stehen die Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung zu, auch wenn Sie derjenige sind, der den Schaden erlebt hat. Viele Verträge treten diese Ansprüche zur Geltendmachung an den Leasingnehmer ab, damit die Abwicklung praktikabel bleibt.
Leasingverträge schreiben regelmäßig Vertragswerkstätten und Originalteile vor. Der Grund ist der Rückgabewert: Eine Reparatur außerhalb dieser Vorgaben kann bei der Rückgabe zu Abzügen führen, die Sie tragen. Klären Sie das, bevor der erste Schraubenschlüssel angesetzt wird.
Wichtig ist außerdem die Wertminderung. Sie entsteht am Fahrzeug des Eigentümers, wird also in aller Regel an den Leasinggeber ausgezahlt. Bei der Rückgabe wird der Unfall trotzdem Ihnen zugeschrieben, und deshalb sollte die Wertminderung sauber beziffert und dokumentiert sein.
Beim Totalschaden wird es teuer
Die Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die offene Forderung aus dem Leasingvertrag kann darüber liegen, besonders in den ersten beiden Jahren, wenn die Ablösesumme noch hoch und der Marktwert schon gefallen ist.
Die Differenz zwischen beiden Beträgen nennt sich GAP-Lücke. Ist eine GAP-Deckung vereinbart, übernimmt sie diesen Betrag. Ist sie nicht vereinbart, zahlen Sie ihn, obwohl Sie kein Fahrzeug mehr haben. Prüfen Sie deshalb bei jedem Leasingvertrag, ob die Deckung eingeschlossen ist.
Was Sie nicht zusagen
Sie bietet an, alles zu übernehmen, einen Gutachter zu schicken und eine Werkstatt zu benennen. Bei einem Miet- oder Leasingfahrzeug dürfen Sie das gar nicht entscheiden. Die richtige Antwort lautet: Das klärt der Eigentümer. Geben Sie die Nummer weiter.
Ebenso wenig sollten Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, die Ihnen jemand am Unfallort oder am Telefon vorlegt. Wer über fremdes Eigentum verfügt, ohne dazu berechtigt zu sein, haftet dafür selbst.
Bei Miet- und Leasingfahrzeugen wird das Auto oft schnell abgeholt. Fotos, Daten und Hergang gehören vorher gesichert, sonst haben Sie später nichts in der Hand.
Jetzt dokumentierenHäufige Fragen
Muss ich beim Mietwagen die Polizei rufen?
Vertraglich fast immer ja. Die meisten Mietbedingungen verlangen eine polizeiliche Unfallaufnahme, und wer sie unterlässt, verliert die vereinbarte Haftungsreduzierung. Damit stehen Sie unter Umständen für den vollen Fahrzeugschaden ein, statt nur für die Selbstbeteiligung.
Wer meldet den Schaden bei einem Leasingfahrzeug?
Sie melden ihn an den Leasinggeber, der als Eigentümer über Reparatur und Abwicklung entscheidet. Die Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung stehen ihm zu, in vielen Verträgen sind sie aber zur Geltendmachung an Sie abgetreten. Was gilt, steht in Ihrem Vertrag.
Darf ich das Leasingfahrzeug in meine Werkstatt bringen?
Nicht ohne Zustimmung. Viele Leasingverträge schreiben Vertragswerkstätten und Originalteile vor, weil davon der Restwert bei der Rückgabe abhängt. Klären Sie das, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Was ist die GAP-Lücke?
Beim Totalschaden ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Die offene Leasingforderung kann höher sein, gerade in den ersten Jahren. Die Differenz ist die GAP-Lücke, und sie trifft Sie, wenn keine GAP-Deckung vereinbart ist.
Muss ich meine Selbstbeteiligung beim Mietwagen zahlen, obwohl ich unschuldig bin?
Zunächst wird sie oft einbehalten, weil der Vermieter sich an seinen Vertragspartner hält, also an Sie. Sie holen sich den Betrag anschließend von der gegnerischen Haftpflicht zurück. Sammeln Sie deshalb alle Belege und die Abrechnung des Vermieters.
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