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Besondere Fälle

Unfall mit Radfahrer, E-Scooter oder Fußgänger

Stand 07.09.2026

Hier gelten andere Regeln als bei zwei Autos. Als Halter eines Kraftfahrzeugs haften Sie schon wegen der Betriebsgefahr, also auch dann, wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Vollständig entlastet sind Sie nur bei höherer Gewalt, und gegenüber Kindern gelten zusätzliche Schutzregeln. Am Unfallort heißt das: immer Polizei und Rettungsdienst, auch wenn der Radfahrer sagt, es sei nichts.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Betriebsgefahr bedeutet
  2. Was am Unfallort zu tun ist
  3. Kinder und ältere Menschen
  4. E-Scooter und Pedelec
  5. Ihr eigener Schaden

Was Betriebsgefahr bedeutet

Bei zwei Autos wird gefragt, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem Auto und einem Radfahrer oder Fußgänger kommt eine zweite Frage hinzu: Wer hat die größere Gefahr in den Verkehr gebracht.

Haftung ohne Verschulden

Nach Paragraf 7 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig von einem eigenen Fehler. Befreit ist er nur bei höherer Gewalt. Das ist der Grund, warum ein Autofahrer auch dann mithaftet, wenn er nichts falsch gemacht hat.

Die Betriebsgefahr tritt zurück, wenn der Radfahrer oder Fußgänger sich grob verkehrswidrig verhalten hat, etwa bei Rot fährt oder plötzlich vom Gehweg auf die Fahrbahn tritt. Sie verschwindet dann häufig, aber nicht immer. Das Ergebnis ist regelmäßig eine Quote, kein Alles-oder-nichts.

Was am Unfallort zu tun ist

  1. Absichern und helfen

    Warnblinker, Weste, Unfallstelle sichern. Dann zur gestürzten Person, ansprechen, zudecken, nicht bewegen, solange keine akute Gefahr besteht.

  2. 112 rufen, auch bei scheinbar Unverletzten

    Kopfverletzungen und innere Verletzungen zeigen sich oft erst später. Die Untersuchung am Unfalltag ist zugleich die Grundlage für alles, was später kommt.

  3. Polizei hinzuziehen

    Bei Personenschäden immer. Sie kommt mit dem Rettungsdienst ohnehin. Das Aktenzeichen brauchen Sie und die Gegenseite.

  4. Personalien und Zeugen

    Name und Anschrift der verletzten Person, dazu Zeugen. Bei Unfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern werden Abläufe später oft unterschiedlich geschildert.

  5. Dokumentieren

    Endstellung, Fahrbahn, Sichtverhältnisse, Beleuchtung des Rads, Zustand der Bremsen, soweit erkennbar. Auch das gehört zur Beweislage.

Keine Einigung am Unfallort

Ein Handschlag und fünfzig Euro für das verbogene Rad wirken pragmatisch. Meldet sich die Person drei Tage später mit einer Verletzung, stehen Sie ohne aufgenommenen Vorgang da. Bei Personenschäden gibt es keine private Regelung am Straßenrand.

Kinder und ältere Menschen

Kinder unter zehn Jahren sind im Straßenverkehr für Unfälle mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht verantwortlich. Ein Mitverschulden kommt bei ihnen nur ausnahmsweise in Betracht, etwa bei Vorsatz. Praktisch heißt das: Läuft ein achtjähriges Kind zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn, haftet in aller Regel der Autofahrer.

Bei älteren oder erkennbar beeinträchtigten Menschen gilt ein gesteigertes Rücksichtsgebot. Wer sie am Fahrbahnrand sieht, muss mit Fehlverhalten rechnen und die Geschwindigkeit anpassen. Das wirkt sich auf die Quote aus.

E-Scooter und Pedelec

FahrzeugRechtlichFolge für die Haftung
Fahrradkein KraftfahrzeugHaftung nur bei Verschulden, keine Betriebsgefahr
Pedelec bis 25 km/hwie Fahrradwie Fahrrad
S-Pedelec ab 25 km/hKraftfahrzeugVersicherungspflicht, Betriebsgefahr auf beiden Seiten
E-ScooterKraftfahrzeugVersicherungspflicht mit Plakette, Betriebsgefahr

Bei E-Scootern lohnt der Blick auf die Versicherungsplakette. Fehlt sie, fährt die Person ohne Versicherungsschutz, und das hat für sie erhebliche Folgen.

Ihr eigener Schaden

Der Schaden am Fahrzeug tritt bei Personenschäden in den Hintergrund, verschwindet aber nicht. Ein Radfahrer, der gegen die Beifahrertür stürzt, hinterlässt eine Delle, die repariert werden muss.

Wenn der Radfahrer den Unfall verursacht hat, ist seine private Haftpflichtversicherung zuständig. Hat er keine, bleibt Ihnen die eigene Vollkasko oder der Weg über eine Klage, deren Erfolg von der Zahlungsfähigkeit abhängt. Bei geteilter Haftung wird nach Quote aufgeteilt, und dann lohnt der Blick darauf, wie das Quotenvorrecht Ihre eigene Kasko schont.

Erst helfen, dann dokumentieren

Der Assistent hat den Notruf auf jedem Schritt griffbereit und führt Sie danach durch Absicherung und Beweissicherung. Bei Personenschäden zählt beides.

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Häufige Fragen

Hafte ich auch, wenn der Radfahrer bei Rot gefahren ist?

In aller Regel nicht allein. Bei einem groben Verkehrsverstoß des Radfahrers tritt die Betriebsgefahr häufig zurück, sodass er den Schaden ganz oder überwiegend selbst trägt. Ganz entfallen kann Ihre Haftung, sie muss es aber nicht. Über die Quote entscheidet die konkrete Lage.

Der Radfahrer sagt, ihm sei nichts passiert. Reicht das?

Nein. Rufen Sie trotzdem Polizei und im Zweifel den Rettungsdienst. Beschwerden nach einem Sturz zeigen sich häufig erst Stunden später, und wenn dann kein Vorgang aufgenommen ist, steht später Aussage gegen Aussage.

Muss ein Radfahrer einen Helm tragen?

Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es in Deutschland für Radfahrer nicht. Ob das Fehlen eines Helms als Mitverschulden gewertet wird, ist von den Gerichten unterschiedlich beurteilt worden. Verlassen Sie sich am Unfallort nicht darauf.

Gilt für E-Scooter dasselbe wie für Fahrräder?

Nicht ganz. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Zulassungsvorschriften und brauchen eine eigene Versicherung, erkennbar an der Versicherungsplakette. Damit haftet auch die Halterseite des Scooters nach anderen Maßstäben als ein Radfahrer.

Wer zahlt meinen eigenen Fahrzeugschaden?

Wenn der Radfahrer den Unfall verursacht hat, dessen private Haftpflichtversicherung, sofern er eine hat. Hat er keine, bleibt oft nur die eigene Vollkasko. Bei geteilter Haftung wird der Schaden nach Quote aufgeteilt.

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Dieser Ratgeber gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.