Was tun nach einem Autounfall?
Zuerst Menschen, dann Blech. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und bei Verletzten die 112 rufen. Erst danach geht es um das Fahrzeug: Fotos machen, bevor etwas bewegt wird, Daten des Unfallgegners aufnehmen, Zeugen notieren. Unterschreiben Sie am Unfallort nichts, und lassen Sie das Fahrzeug nicht ungeprüft reparieren.
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Die Reihenfolge, auf die es ankommt
Nach einem Unfall passiert alles gleichzeitig: der Puls ist hoch, andere hupen, der Gegner redet. Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtiger als die Gründlichkeit. Wer zuerst fotografiert und dann absichert, bringt sich in Gefahr. Wer zuerst diskutiert und dann fotografiert, hat hinterher keine Beweise.
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Absichern
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Sich selbst und die anderen aus der Gefahrenzone bringen.
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Helfen
Nach Verletzten sehen. Bei Verletzten immer die 112, auch bei scheinbar leichten Fällen.
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Dokumentieren
Fotos von der Endstellung, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Danach die Schäden aus der Nähe.
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Daten austauschen
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung. Zeugen notieren, solange sie noch da sind.
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Melden und begutachten lassen
Erst wenn Sie wieder ruhig sitzen. Das Fahrzeug bis dahin unverändert lassen.
Schritt 1: absichern und helfen
Der Warnblinker geht an, bevor Sie aussteigen. Die Warnweste ziehen Sie noch im Fahrzeug an, nicht draußen. Erst dann steigen Sie zur dem Verkehr abgewandten Seite aus und stellen das Warndreieck auf, innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen rund 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter, immer hinter Kurven und Kuppen.
Die häufigste tödliche Folge eines Unfalls ist nicht der Aufprall, sondern der Folgeunfall. Auf der Autobahn verlassen Sie die Fahrbahn und begeben sich hinter die Schutzplanke, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Auch das Warndreieck stellen Sie im Gehen entlang der Leitplanke auf, nicht auf der Fahrbahn.
Erste Hilfe ist keine Frage der Kenntnisse, sondern eine Pflicht. Wer nicht hilft, obwohl es zumutbar wäre, macht sich nach Paragraf 323c StGB strafbar. Ansprechen, Decke drüber, 112 rufen und beim Verletzten bleiben genügt in den meisten Fällen. Mehr dazu im Beitrag Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall, sobald er verfügbar ist.
Schritt 2: Polizei, ja oder nein
Es gibt keine allgemeine Pflicht, nach einem Unfall die Polizei zu rufen. Bei einem reinen Sachschaden mit anwesenden Beteiligten und klarer Lage reicht der Datenaustausch.
| Situation | Polizei rufen? |
|---|---|
| Jemand ist verletzt | immer |
| Schuldfrage strittig | ja |
| Verdacht auf Alkohol oder Drogen | ja |
| Gegner will sich nicht ausweisen | ja |
| Firmen-, Miet- oder Leasingfahrzeug beteiligt | meist ja |
| Fahrer ohne gültige Papiere oder aus dem Ausland | ja |
| Kleiner Blechschaden, beide anwesend, Lage klar | nicht nötig |
Im Zweifel anrufen. Ein polizeiliches Aktenzeichen erspart später viele Diskussionen und kostet Sie nichts.
Schritt 3: dokumentieren, bevor etwas bewegt wird
Sobald die Fahrzeuge stehen, wo sie hingehören, ist der wichtigste Beweis weg. Machen Sie deshalb die Übersichtsaufnahmen zuerst, sofern es die Verkehrslage zulässt.
- Gesamtsituation aus vier Richtungen
So, dass die Stellung der Fahrzeuge zueinander erkennbar bleibt.
- Beide Kennzeichen
Einzeln und lesbar.
- Schäden aus der Nähe
Mit einem Maßstab im Bild, ein Geldstück genügt.
- Spuren und Umfeld
Bremsspuren, Splitter, Beschilderung, Ampelstellung, Straßenzustand.
- Tacho und Kilometerstand
Belegt den Zustand des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.
Zwanzig Bilder zwischen Urlaubsfotos kann später niemand mehr zuordnen, und genau dann fragt die Versicherung nach. In einer Unfallakte liegen Fotos, Daten und Schriftverkehr an einer Stelle und sind dem Vorgang zugeordnet, mit Zeit und Ort.
Schritt 4: Daten austauschen
Sie brauchen vom Unfallgegner: Name und Anschrift, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Versicherungsscheinnummer. Ein Foto von Führerschein und Zulassungsbescheinigung ist schneller und zuverlässiger als abschreiben.
Unterschreiben muss dabei niemand, und viele tun es auch nicht. Das ist kein Problem, solange Sie die Daten haben und Ihre eigene Dokumentation steht. Wie Sie in dieser Lage vorgehen, steht im Beitrag Der Unfallgegner will nichts unterschreiben.
Die fünf Fehler, die am meisten kosten
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Schuldanerkenntnis unterschrieben | Kaum noch aus der Welt zu schaffen, auch wenn die Lage anders war |
| Fahrzeuge ohne Fotos weggefahren | Die Endstellung als wichtigster Beweis fehlt |
| Zeugen nicht notiert | Später nicht mehr auffindbar |
| Gutachter der Gegenseite akzeptiert | Er wird von dem bezahlt, der den Schaden ersetzen soll |
| Reparatur vor der Begutachtung | Der Zustand nach dem Unfall ist nicht mehr feststellbar |
Nach Paragraf 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen, und dessen Kosten gehören zum Schaden. Sie müssen niemanden an Ihr Fahrzeug lassen, den die gegnerische Versicherung schickt.
Was nach der Unfallstelle kommt
Wenn Sie wieder sitzen, sind drei Dinge zu erledigen: die Versicherung des Gegners ermitteln, falls er sie nicht genannt hat, den eigenen Versicherer informieren, und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Bis zur Besichtigung bleibt das Fahrzeug unverändert, auch wenn es äußerlich harmlos aussieht.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, lassen Sie es nicht ungeprüft abschleppen. Der Zustand nach dem Unfall ist das Beweismittel, und ein Sachverständiger kommt zum Standort des Fahrzeugs.
Der Notfall-Assistent geht die Schritte mit Ihnen durch, sichert Standort und Uhrzeit und führt Sie durch die Fotoaufnahme. Ohne Installation, ohne Konto.
Jetzt Schritt für SchrittHäufige Fragen
Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?
Nein. Bei einem reinen Blechschaden, bei dem beide Beteiligten anwesend sind und die Schuldfrage klar ist, genügt der Austausch der Daten. Sinnvoll ist der Anruf trotzdem, sobald jemand verletzt ist, die Schuldfrage strittig ist, Alkohol im Spiel sein könnte, ein Firmen- oder Mietfahrzeug beteiligt ist oder der Gegner sich nicht ausweisen will.
Darf ich die Fahrzeuge von der Straße wegfahren?
Bei kleinen Schäden und wenn die Fahrzeuge den Verkehr behindern: ja, und Sie müssen es sogar, um niemanden zu gefährden. Machen Sie vorher Fotos von der Endstellung, sonst ist der wichtigste Beweis weg. Auf der Autobahn hat das Räumen Vorrang, dort ist Stehenbleiben lebensgefährlich.
Wer zahlt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Als Geschädigter haben Sie nach Paragraf 249 BGB das Recht, den Sachverständigen selbst zu wählen, und gehen nicht in Vorkasse.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Der eigenen Versicherung sollte ein Schaden unverzüglich gemeldet werden, in den Bedingungen stehen meist sieben Tage. Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung verjähren erst nach drei Jahren zum Jahresende, trotzdem gilt: je früher dokumentiert wird, desto belastbarer ist die Beweislage.
Was ist, wenn der Unfall nur ein kleiner Kratzer ist?
Auch dann lohnt sich die Dokumentation. Was von außen nach einem Lackschaden aussieht, betrifft bei heutigen Fahrzeugen häufig Sensoren, Halterungen oder Assistenzsysteme, deren Instandsetzung ein Vielfaches kostet. Vor einer Einigung ohne Versicherung sollte der Schaden begutachtet sein.
Mehr zu die ersten minuten
- Unfallstelle absichern: Warnblinker, Weste, Dreieck Was die StVO verlangt und in welchem Abstand das Warndreieck steht.
- Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall Was Sie tun müssen, was Sie unterlassen sollten und wann die 112 zu wählen ist.
- Muss die Polizei kommen? Die Fälle, in denen ein Anruf Pflicht ist, und die, in denen er trotzdem hilft.
- Was kostet der Polizeieinsatz nach einem Unfall? Wann eine Gebühr anfällt, wer sie zahlt und was mit Feuerwehr und Rettungsdienst ist.