Was kostet der Polizeieinsatz nach einem Unfall?
Die Unfallaufnahme durch die Polizei kostet Sie in aller Regel nichts. Gebühren entstehen bei anderen Leistungen: Feuerwehreinsatz, Fahrbahnreinigung, Abschleppen und Bergung, dazu Rettungsdienst und Krankentransport. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt diese Kosten die Haftpflichtversicherung des Verursachers, nicht Sie.
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Die Unfallaufnahme selbst
Der verbreitetste Irrtum am Unfallort lautet: wenn die Polizei kommt, wird es teuer. Für die Aufnahme eines Verkehrsunfalls stimmt das nicht. Sie zählt zur Gefahrenabwehr, und die ist gebührenfrei, für Geschädigte wie für Verursacher.
Wenn Sie den Unfall durch einen Verkehrsverstoß verursacht haben, kann ein Bußgeld folgen. Das ist die Folge des Verstoßes, nicht eine Rechnung für den Einsatz. Wer aus Sorge vor Kosten nicht anruft, spart nichts und riskiert die Beweislage.
Gebühren kommen dort ins Spiel, wo die Polizei nicht die Gefahr abwehrt, sondern etwas veranlasst, das dem Einzelnen zuzurechnen ist: das Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs zum Beispiel, oder eine Blutentnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Feuerwehr, Reinigung, Bergung
| Leistung | Gebühr? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Polizeiliche Unfallaufnahme | nein | Gefahrenabwehr |
| Feuerwehr, technische Hilfeleistung | meist ja | Nach Satzung der Gemeinde, je Fahrzeug und Stunde |
| Fahrbahnreinigung, Ölbindemittel | ja | Trägt der Verursacher |
| Abschleppen und Bergung | ja | Gehört bei Fremdverschulden zum Schaden |
| Standgeld beim Abschleppdienst | ja | Läuft täglich weiter, deshalb zügig begutachten lassen |
Die Sätze für Feuerwehreinsätze legen die Gemeinden selbst fest. Ein bundesweit einheitlicher Betrag existiert nicht.
Rettungsdienst und Krankentransport
Wird ein Rettungswagen alarmiert, entstehen Kosten, unabhängig davon, ob am Ende jemand transportiert wird. Bei Verletzten übernimmt in aller Regel die Krankenkasse, bei einem fremdverschuldeten Unfall holt sie sich das Geld anschließend von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück.
Wer aus Sorge vor einer Rechnung nicht anruft und dabei eine Verletzung übersieht, riskiert Gesundheit und Anspruch zugleich. Beschwerden nach einem Aufprall treten oft erst Stunden später auf, und ohne ärztliche Feststellung am Unfalltag ist der Nachweis später schwierig.
Wer am Ende zahlt
| Ihre Rolle | Wer trägt die Einsatz- und Bergungskosten |
|---|---|
| Unverschuldet geschädigt | Haftpflichtversicherung des Verursachers |
| Teilschuld | Aufteilung nach Quote, Rest häufig über die eigene Kasko |
| Selbst verursacht | Sie beziehungsweise Ihre eigene Versicherung, soweit versichert |
| Alleinunfall ohne Fremdbeteiligung | Kasko, sofern vorhanden, sonst Sie |
Bewahren Sie alle Belege auf: Abschleppen, Standgeld, Bergung, Taxi zum Wohnort. Diese Positionen gehören zum Schaden und werden bei Fremdverschulden mit erstattet, wenn sie belegt sind.
Wann es wirklich teuer wird
Die hohen Beträge entstehen nicht durch den Einsatz, sondern durch das, was danach kommt. Wer alkoholisiert fährt, verliert nicht nur den Führerschein, sondern häufig auch den Kaskoschutz und muss mit Rückgriffsforderungen der eigenen Haftpflicht rechnen. Wer sich vom Unfallort entfernt, macht aus einem Sachschaden eine Straftat mit denselben Folgen.
Gemessen daran ist die Frage nach den Einsatzkosten das kleinste Problem am Unfallort.
Bergung, Standgeld, Abschleppen: Belege gehören zum Schaden und werden mit erstattet. In der Unfallakte liegen sie beim Vorgang, statt später gesucht zu werden.
Unfallakte anlegenHäufige Fragen
Muss ich die Polizei bezahlen, wenn ich sie zum Unfall rufe?
Nein. Die Aufnahme eines Verkehrsunfalls gehört zur Gefahrenabwehr und ist grundsätzlich gebührenfrei. Auch wer den Unfall verursacht hat, bekommt dafür keine Rechnung. Bußgelder aus dem Verkehrsverstoß sind etwas anderes und haben mit dem Einsatz nichts zu tun.
Was kostet ein Feuerwehreinsatz nach einem Unfall?
Das hängt vom Bundesland, der Gemeinde und dem Umfang ab, abgerechnet wird meist nach Fahrzeug und Einsatzdauer. Rechnungen im dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich sind üblich. Bei technischer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall wird häufig der Fahrzeughalter oder dessen Haftpflichtversicherung herangezogen.
Wer zahlt die Reinigung der Fahrbahn?
Ausgelaufene Betriebsstoffe müssen beseitigt werden, und die Kosten trägt der Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter eines fremdverschuldeten Unfalls zahlen Sie das nicht.
Muss ich den Rettungswagen bezahlen, wenn ich doch nicht mitfahre?
Wird der Rettungsdienst alarmiert und rückt aus, kann eine Gebühr anfallen, auch ohne Transport. Das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Rufen Sie deshalb im Zweifel trotzdem an: eine mögliche Gebühr ist das kleinere Risiko als eine übersehene Verletzung.
Werden diese Kosten von meiner Kaskoversicherung übernommen?
Bergungs- und Abschleppkosten sind in vielen Kaskoverträgen mitversichert, Einsatzkosten von Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht immer. Bei einem unverschuldeten Unfall spielt das ohnehin keine Rolle, dann reguliert die gegnerische Haftpflicht.
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